Allgemeine Geschäftsbedingungen der Antriebssysteme Sämisch GmbH

Antriebssysteme Sämisch GmbH – Waldweg 3, 15926 Luckau


§ 1 Geltungsbereich, Form

(1) Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Antriebssysteme Sämisch GmbH (nachfolgend „Verkäufer“) und ihren Kunden (nachfolgend „Käufer“). Die AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich‑rechtlichen Sondervermögen.

(2) Diese AGB gelten insbesondere für Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung beweglicher Sachen („Ware“), unabhängig davon, ob die Ware vom Verkäufer selbst produziert oder bei Zulieferern bezogen wird. Sofern nicht anders vereinbart, gelten diese AGB auch für zukünftige gleichartige Verträge.

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Käufers werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Verkäufer ihrer Geltung ausdrücklich zustimmt. Dies gilt auch dann, wenn Lieferungen in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen ausgeführt werden.

(4) Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang. Maßgeblich für deren Inhalt ist eine schriftliche Bestätigung des Verkäufers.

(5) Rechtserhebliche Erklärungen des Käufers (z. B. Mängelanzeige, Rücktritt, Fristsetzung) sind schriftlich oder in Textform abzugeben.

(6) Gesetzliche Vorschriften gelten ergänzend, sofern sie nicht ausdrücklich abgeändert oder ausgeschlossen werden.


§ 2 Vertragsschluss

(1) Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch für Produktbeschreibungen, technische Unterlagen und sonstige Dokumentationen.

(2) Die Bestellung des Käufers gilt als verbindliches Vertragsangebot. Der Verkäufer kann dieses innerhalb von drei Wochen annehmen.

(3) Die Annahme erfolgt durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Auslieferung der Ware.


§ 3 Lieferfrist und Lieferverzug

(1) Lieferfristen werden individuell festgelegt oder bei Annahme der Bestellung mitgeteilt.

(2) Ist eine Lieferung aufgrund nicht vom Verkäufer zu vertretender Umstände nicht möglich, wird der Käufer unverzüglich informiert. Bei endgültiger Nichtverfügbarkeit ist der Verkäufer zum Rücktritt berechtigt.

(3) Lieferverzug setzt eine Mahnung voraus. Bei Verzug kann der Käufer pauschalen Ersatz in Höhe von 0,5 % pro Woche (max. 5 %) des Lieferwerts verlangen.

(4) Rechte des Käufers aus § 8 bleiben unberührt.

(5) Ereignisse höherer Gewalt berechtigen zur Verlängerung der Lieferzeit oder zum Rücktritt.


§ 4 Lieferung, Gefahrübergang, Abnahme, Annahmeverzug

(1) Lieferung erfolgt ab Lager der Antriebssysteme Sämisch GmbH. Auf Wunsch des Käufers erfolgt ein Versendungskauf.

(2) Die Gefahr geht spätestens mit Übergabe der Ware an den Käufer bzw. beim Versendungskauf an den Frachtführer über.

(3) Bei Annahmeverzug kann der Verkäufer Ersatz entstandener Aufwendungen verlangen.


§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Es gelten die bei Vertragsschluss gültigen Preise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

(2) Beim Versendungskauf trägt der Käufer Transportkosten sowie etwaige Abgaben.

(3) Der Kaufpreis ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung fällig. Der Verkäufer kann Vorkasse verlangen.

(4) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen.

(5) Aufrechnung und Zurückbehaltung sind nur bei unbestrittenen oder rechtskräftigen Forderungen zulässig.

(6) Bei erkennbarer Zahlungsunfähigkeit kann der Verkäufer die Leistung verweigern oder vom Vertrag zurücktreten.


§ 6 Eigentumsvorbehalt

(1) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Antriebssysteme Sämisch GmbH.

(2) Verpfändung oder Übereignung an Dritte ist vor vollständiger Zahlung unzulässig.

(3) Bei Zahlungsverzug kann der Verkäufer die Ware zurückverlangen.

(4) Der Käufer darf die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterveräußern; hierbei gelten die gesetzlichen und nachfolgenden Bestimmungen.


§ 7 Mängelansprüche des Käufers

(1) Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte, soweit nachfolgend nicht anderes geregelt ist.

(2) Vereinbarte Beschaffenheiten ergeben sich aus Produktunterlagen des Verkäufers.

(3) Öffentliche Herstellerangaben begründen keine zusätzlichen Eigenschaften.

(4) Der Käufer hat die Ware unverzüglich zu prüfen und erkennbare Mängel innerhalb von fünf Arbeitstagen schriftlich anzuzeigen.

(5) Der Verkäufer kann zwischen Nachbesserung oder Ersatzlieferung wählen.

(6) Nacherfüllung kann von der vollständigen Zahlung abhängig gemacht werden.

(7) Kosten der Nacherfüllung trägt der Verkäufer, sofern tatsächlich ein Mangel vorliegt.

(8) Fehlschlägt die Nacherfüllung, kann der Käufer mindern oder zurücktreten.


§ 8 Sonstige Haftung

(1) Die Haftung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Verkäufer nur bei Verletzung wesentlicher Pflichten oder bei Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.

(3) Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei arglistigem Verschweigen oder Garantieübernahme.

(4) Rücktritt ist nur bei vom Verkäufer zu vertretender Pflichtverletzung möglich.


§ 9 Verjährung

(1) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein Jahr ab Lieferung.

(2) Bei Baustoffen gelten gesetzliche Fristen von fünf Jahren.

(3) Für Schadensersatzansprüche gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.


§ 10 Rechtswahl und Gerichtsstand

(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN‑Kaufrechts.

(2) Gerichtsstand ist – soweit zulässig – der Sitz der Antriebssysteme Sämisch GmbH.


Antriebssysteme Sämisch GmbH – Waldweg 3, 15926 Luckau – Stand: [2022]